BLOWERDOOR-TEST | ANGEBOT AB 380,- €

Luftdichtes Bauen ist Pflicht.

 

Luftdichtes Bauen ist Vorschrift. Die Wärmeschutzverordnung (WSVO) ´95, EN 13829 und DIN 4108 bilden die rechtliche Handhabe dafür, daß die Einhaltung der bereits seit 1981 in DIN 4108 gemäß dem Stand der Technik geforderten Luftdichtheit einer Überprüfung standhalten muß (siehe WSVO ´95 §4 Abs.4). Das gilt für Neubauten genauso wie für sanierte Gebäude. Jedes Handwerk welches mit der Gebäudehülle zu tun hat, hat diese luftdicht aufzubauen.

 

Bei neu erstellten Gebäuden ist ein hoher Energieverbrauch häufiger durch fehlende Dichtigkeit zu begründen als durch fehlende oder nicht ausreichende Dämmung.

 

Luftdichtigkeit ist kein zusätzlicher Anspruch den Sie bei einem Handwerker bestellen müssen. Luftdichtigkeit ist gesetzlich vorgegeben und Firmen haben sich an diese zu halten. Leider wird in diesem Bereich noch zu häufig nach „alter Schule“ gearbeitet und der luftdichten Bauweise nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt.

Um jedoch eine angemessene Energieeinsparung zu erreichen ist luftdichtes Bauen nicht nur wünschenswert sondern absolut notwendig. Nicht nur, damit der Wind nicht durchs Haus „stürmt“, sondern auch um vor weiteren Bauschäden (insbesondere Durchfeuchtung von Dämmung und Holzkonstruktionen sowie Schimmelbildung) geschützt zu sein.
 
Die luftdichte Bauweise, insbesondere bei Gebäudesanierungen, stellt die Handwerksbetriebe mitunter vor Probleme die nicht immer einfach zu lösen sind jedoch darf dieses nicht als Ausrede genutzt werden.
 
Auch ist einzusetzendes Material nicht gerade günstig und so neigen die einen oder anderen dazu minderwertiges oder nicht zugelassenes Material einzusetzen. Luftdichtigkeit ist dann nur noch reine Glückssache und vom Bauherren schlecht, gar nicht oder erst zu spät zu beurteilen.

 

Probates und einziges Mittel zur Ermittlung einer geglückten Luftdichtigkeit ist die Gebäudedichtigkeitsmessung (BlowerDoor-Messung). Es handelt sich hierbei um ein anerkanntes Messverfahren zur Ermittlung von Undichtigkeiten in der Gebäudehülle.


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