Probates und einziges Mittel zur Ermittlung einer geglückten Luftdichtigkeit ist die Gebäudedichtigkeitsmessung (BlowerDoor-Messung). Es handelt sich hierbei um ein anerkanntes Messverfahren zur Ermittlung von Undichtigkeiten in der Gebäudehülle.
Luftdichtes Bauen ist Vorschrift. Die Wärmeschutzverordnung (WSVO) ´95, EN 13829 und DIN 4108 bilden die rechtliche Handhabe dafür, daß die Einhaltung der bereits seit 1981 in DIN 4108 gemäß dem Stand der Technik geforderten Luftdichtheit einer Überprüfung standhalten muß (siehe WSVO ´95 §4 Abs.4). Das gilt für Neubauten genauso wie für sanierte Gebäude. Jedes Handwerk welches mit der Gebäudehülle zu tun hat, hat diese luftdicht aufzubauen.
Bei neu erstellten Gebäuden ist ein hoher Energieverbrauch häufiger durch fehlende Dichtigkeit zu begründen als durch fehlende oder nicht ausreichende Dämmung.
Luftdichtigkeit ist kein zusätzlicher Anspruch den Sie bei einem Handwerker bestellen müssen. Luftdichtigkeit ist gesetzlich vorgegeben und Firmen haben sich an diese zu halten. Leider wird in diesem Bereich noch zu häufig nach „alter Schule“ gearbeitet und der luftdichten Bauweise nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt.
Probates und einziges Mittel zur Ermittlung einer geglückten Luftdichtigkeit ist die Gebäudedichtigkeitsmessung (BlowerDoor-Messung). Es handelt sich hierbei um ein anerkanntes Messverfahren zur Ermittlung von Undichtigkeiten in der Gebäudehülle.