Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit, übernehme ich gerne für Sie die Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 Arbeitsschutzgesetz sowie die Sicherheitsunterweisungen für Ihre Arbeiter und die Einführung der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihren Betrieb.
Die Baustellenverordnung ergänzt das Deutsche Arbeitsschutzrecht und nimmt den Bauherr, als Veranlasser eines Bauvorhabens, in die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz umzusetzen.
Keinesfalls werden dadurch die Arbeitgeber von ihren bisherigen Pflichten bzw. Verantwortungen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz entlastet.
Die neuen Pflichten des Bauherrn beginnen bereits in der Planung der Ausführung des Bauvorhabens und reichen bis in die Betriebsphase des Bauvorhabens:
Wir bieten unsere Leistungen als SigeKo im Großraum München an und nach wie vor auch im Raum Stuttgart.