SIGEKO| FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT


Was macht ein SigeKoordinator auf dem Bau ?

Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

  • Der Sicherheitskoordinator (SigeKo) koordiniert die Planung für Sicherheitsvorgaben und -maßnahmen auf der Baustelle.
  • Prüft die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen.
  • Legt Sicherheitsmaßnahmen für Wartungs- und Pflegearbeiten nach Beendigung des Baus fest.
  • Durch den Sicherheitskoordinator (SiGeKo) sparen Sie erhebliche Zeit und Kosten (Vermeidung von Unfällen und Störfällen).
  • Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) ist im Schadensfall ihr Risikomanager.

Unsere Tätigkeiten und Leistungen als SigeKoordinator nach § 3 BaustellenV.:

  • Erstellen von Bauablaufplan
  • Baustelleneinrichtungsplan
  • Montagepläne
  • Gefährdungsanalysen
  • Auskunft an Unternehmer bezüglich Arbeitsschutz
  • Sigeplan erstellen und Pflegen
  • Baustellenordnung erstellen und mit Bauherr abstimmen
  • Überwachung
  • Mängelbeseitigung
  • Einfordern von Nachweisen
  • Baustellenanweisungen durchführen und dokumentieren 
  • Teilnahme an Baubesprechungen
  • Protokolle erstellen und beteiligte überwachen
  • Abstimmung der einzelnen Gewerke
  • Sicherheitstechnische Einrichtungen Prüfen
  • Schutzmaßnahmen
  • Gerüste prüfen.

Die Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß DGUV Vorschrift 2 des UVT und § 3 Arbeitsschutzgesetz:

  • Schutzaspekt
  • Vermeiden von Gesundheitsschäden Unfällen
  • Vermeiden vopn Berufskrankheiten
  • Gefährdungsbeurteilungen und Analysen
  • Mitarbeiter-Schulungen
  • Gesundheit fördern.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit, übernehme ich gerne für Sie die Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 Arbeitsschutzgesetz sowie die Sicherheitsunterweisungen für Ihre Arbeiter und die Einführung der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihren Betrieb.

 

Ich bin in allen Fragen des Arbeitsschutzes für Sie und Ihre Belegschaft als Berater da.


Neue Bauherrenpflichten

Die Baustellenverordnung ergänzt das Deutsche Arbeitsschutzrecht und nimmt den Bauherr, als Veranlasser eines Bauvorhabens, in die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz umzusetzen.

 

Keinesfalls werden dadurch die Arbeitgeber von ihren bisherigen Pflichten bzw. Verantwortungen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz entlastet.

 

Die neuen Pflichten des Bauherrn beginnen bereits in der Planung der Ausführung des Bauvorhabens und reichen bis in die Betriebsphase des Bauvorhabens:

  • Ankündigung des Vorhabens bei der zuständigen Aufsichtsbehörde bei größeren Baustellen (In den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, meist Bezirksregierung oder Gewerbeaufsicht).
  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens.
  • Bestellung eines Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei größeren Baustellen, die eine Vorankündigung und einen Koordinator benötigen und (oder) bei besonders gefährlichen Arbeiten.
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.

Wir bieten unsere Leistungen als SigeKo im Großraum München an und nach wie vor auch im Raum Stuttgart.


AHRENDT Sachverständiger Bau

Pullacher Str. 23

82049 Pullach i. Isartal 

 

Büro             089 74492172

Mobil            0151 63493838

 

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